/ Security / USA verbieten Ticket-Bots

USA verbieten Ticket-Bots

Moritz Rosenfeld on December 9, 2016 - 10:50 am in Security

[ad_1]

Ein neues US-Bundesgesetz untersagt die Umgehung von Mengenlimits beim Online-Kauf von Eintrittskarten. Zudem wird der Weiterverkauf der Tickets verboten. Es drohen bis zu 40.000 Dollar Pönale.

Es ist ein Millionengeschäft: Wucherer kaufen mittels Bots in Sekunden Tausende Eintrittskarten, um sie später zu einem viel höheren Preis weiterzuverkaufen. Normalsterbliche kommen kaum noch direkt an begehrte Karten heran. Versuche von Veranstaltern, die Zahl der pro Kunden erhältlichen Tickets zu beschränken, werden regelmäßig von den Bots ausgehebelt. Dagegen haben mehrere US-Staaten Gesetze erlassen, New York geht sogar mit dem Strafrecht gegen Bots dagegen vor. Nun hat auch das Bundesparlament ein Gesetz verabschiedet: Den BOTS Act.

Das Bessere-Online-Ticket-Verkaufs-Gesetz 2016 (Better Online Ticket Sales Act of 2016) verbietet die Umgehung von Beschränkungen beim Online-Kauf von Eintrittskarten für öffentliche Konzerte, Theateraufführungen, Sportveranstaltungen, Shows und ähnliche terminlich fixierte Veranstaltungen an Stätten, die mehr als 200 Gäste fassen. Gleichzeitig wird der Weiterverkauf von Tickets verboten, wenn der Verkäufer wusste oder hätte wissen müssen, dass sie auf die verpönte Weise beschafft worden sind.

Sowohl die Umgehung als auch der Weiterverkauf werden als “unfaire und irreführende Tat” definiert. Aus verfassungsrechtlichen Gründen greift das Gesetz nur, wenn die Veranstaltung über die Grenzen eines Bundesstaates hinaus vermarktet wird. Die für die Durchsetzung der neuen Verbote zuständige Handelsaufsicht FTC (Federal Trade Commission) hat den Strafrahmen für unfaire und irreführende Taten erst im August auf 40.000 US-Dollar erhöht.

Ausnahmen für IT-Security

Das Gesetz heißt zwar BOTS Act, und ist auch angesichts des Bot-Einsatzes entstanden, wurde aber technologieneutral formuliert. Damit wird es genauso illegal sein, eine Armee von Hilfskräften zu beschäftigen, die auf Geheiß eines Dritten Ticketkontingente in Webshops aufkaufen.

Im Interesse der IT-Sicherheit enthält das Gesetz entsprechende Ausnahmen. So werden Programmierung und Einsatz von Software zur Untersuchung womöglich illegaler Zugriffe, sowie zu deren Abwehr, nicht eingeschränkt. Auch die Erforschung einschlägiger Sicherheitslücken mit guten Absichten wird ausdrücklich nicht unterbunden.

Der BOTS Act wurde am Mittwoch vom Repräsentantenhaus angenommen. Weil sich kein Abgeordneter dagegen ausgesprochen hatte, war keine formelle Abstimmung erforderlich. Zuvor hatte bereits der Senat zugestimmt. Die noch ausstehende Unterschrift von Präsident Obama dürfte Formsache sein. Neben der FTC können dann auch die Staatsanwälte einzelner Bundesstaaten zivilrechtlich gegen Übeltäter vorgehen. Drei andere, sehr unterschiedliche Vorschläge für einen BOTS Act dürften indes vom Tisch sein. (ds)

[ad_2]

Read more on: Source

Comments are disabled