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WLAN-Embargo: Die Kuh scheint vom Eis

Heinrich Voigts on February 23, 2017 - 12:37 pm in Internet

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Mit dem Auslaufen der EU-Richtlinie R&TTE droht Herstellern von Geräten mit Dualband-WLAN ein indirektes Vertriebsverbot: Sie müssen für das zwingend geforderte CE-Zeichen Produkte mit 5-GHz-Funk zertifizieren – nach einer noch nicht existierenden Norm.

Geräte mit Funkschnittstellen dürfen in der EU nur vertrieben werden, wenn sie technische Auflagen der europäischen Kommission (EC) einhalten, die gegenseitige Rücksichtnahme und damit Koexistenz verschiedener Funkanwendungen in lizenzfreien Bändern sicherstellen sollen. Bis zum 12. Juni 2017 gilt noch die R&TTE-Richtlinie (Radio and Telecommunications Terminal Equipment Directive), danach ausschließlich die Radio Equipment Directive (RED).

Beide Direktiven sind Vorgaben für regulative Normen. Die Direktiven erteilen der Industrie abstrakte Auflagen, die die von ihr entwickelten Normen erfüllen müssen. Diese beschreiben letztlich im Detail, unter welchen (technischen) Umständen ein Frequenzband genutzt werden darf. Die bekanntesten Beispiele sind die EN 300 328 für WLAN, Bluetooth, Zigbee & Co. bei 2,4 GHz und EN 301 893, die den 5-GHz-WLAN-Betrieb regelt.

Mit dem Übergang von R&TTE zu RED am 13.6.2017 werden auch neue Fassungen dieser beiden Europa-Normen gültig. Die EN 300 328 ist in Version 2.1.1 bereits verfügbar. Die ab dem Sommer anzuwendende Fassung der EN 301 893 erscheint aber erst nach dem RED-Übergangstermin.

Ohne Norm kein Test

So können die Hersteller zurzeit zwar für ihre 2,4-GHz-only-Geräte selbst überprüfen, ob diese die für das CE-Zeichen geltenden Anforderungen einhalten, nicht aber für dualbandfähige. Erschwerend kommt hinzu: Anders als noch bei der R&TTE können sich Gerätehersteller bei der RED nicht mehr auf Zertifikate für zugekaufte WLAN-Module beziehen. Ab dem Sommer muss das fertige Gerät zertifiziert werden, und zwar nicht nur Router, Access Points und WLAN-Sticks, sondern auch Smartphones, Tablets, TV-Geräte und etliches mehr. Das stellt deren Produzenten vor ein Problem: Ohne den 5-GHz-Test oder eine Selbsterklärung, dass die Geräte die Norm einhalten, dürfen sie kein CE-Zeichen tragen.

Produkte ohne CE-Zeichen dürfen aber nicht in Verkehr gebracht werden. Das Fehlen der 5-GHz-Norm hätte ab Mitte Juni wie ein Vertriebsverbot gewirkt, auch wenn es ein Schlupfloch über Notified Bodys gibt, also spezielle Testlabore, die der RED Compliance Association angehören. Angesichts der Vielzahl von Herstellern und Modellen hätte dieser Engpass aber mindestens zu einer Verknappung geführt, ganz abgesehen davon, dass manche Billiganbieter diese zusätzlichen Kosten gewiss gescheut hätten.

Gnadenfrist

Glücklicherweise wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird: Einer Vortragsfolie des IEEE-Meetings im Januar 2017 zufolge (Seite 14) soll die europäische Kommission die Weiterverwendung der auslaufenden EN 301 893 V. 1.8.1 genehmigt haben, wenn die zu prüfenden Geräte auch die Anforderungen an Empfänger aus der Version 2.0.7 einhalten. Zwar gibt es dazu noch keine offizielle Aussage seitens der EC, aber dennoch dürfte die Kuh vom Eis sein. (ea)

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