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Vectoring: Telekom-Wettbewerber scheitern mit Klage gegen Regulierungsbehörde

Heinrich Voigts on March 18, 2017 - 2:00 am in Internet

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Die 18 Netzbetreiber, die gegen den Vectoring-Ausbau im Nahbereich der Telekom-Hauptverteiler geklagt hatten, sind vor dem Verwaltungsgericht Köln abgeblitzt. Das billigt der Bundesnetzagentur ein gewisses Regulierungsermessen zu.

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klagen verschiedener Netzbetreiber gegen die Vectoring-Entscheidung der Bundesnetzagentur am Freitagnachmittag abgewiesen. “Das Gericht hat unsere Vectoring-Entscheidung bestätigt”, erklärte eine Sprecherin der Regulierungsbehörde gegenüber heise online. “Wir haben eine ausgewogene und angemessene Entscheidung für die Einführung der Vectoring-Technologie in den Nahbereichen getroffen und liefern rechtssichere Rahmenbedingungen für Wettbewerber. Damit bringen wir den flächendeckenden Breitbandausbau entscheidend voran.”

Vectoring im Nahbereich

In dem Rechtsstreit geht es um die Pläne der Deutschen Telekom, die Vectoring-Technik auch in den Nahbereichen ihrer knapp 8000 Hauptverteiler (Hvt) einzusetzen. Beim Vectoring sind mit VDSL bis zu 100 MBit/s drin, technikbedingt bleibt aber anderen Anbietern der Zugriff auf die Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) in dem Bereich verwehrt. Die Bundesnetzagentur hatte dafür im September 2016 grünes Licht gegeben.

Wettbewerber der Telekom laufen gegen die Entscheidung Sturm, weil sie damit den Zugang zu Teilnehmeranschlussleitungen in wichtigen Gebieten verlieren. Zwar können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Anbieter als die Telekom Vectoring in den Nahbereichen einsetzen. Doch ist noch nicht klar, welche Anbieter und Hauptverteiler dafür in Frage kommen. Im Zweifel ist es die Telekom, die den Nahbereich ausbauen kann. Die Wettbewerber sprechen deshalb von einer “Re-Monopolisierung” des Nahbereichs – und haben geklagt.

18 Klagen

Insgesamt 18 Klagen gegen die Vectoring-Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Köln vorliegen. In der mehrstündigen mündlichen Verhandlung am Freitag hat das Gericht betont, dass die Bundesnetzagentur bei ihrer Entscheidung ihr Regulierungsermessen ausgeübt und keine Fehler gemacht habe. Die Telekom hatte sich verpflichtet, die betroffenen Nahbereiche auch auszubauen. Das habe positive Auswirkungen auf die Breitbandpläne der Bundesregierung und sei von der Regulierungsbehörde zu berücksichtigen gewesen, so die Kammer weiter.

Darüber hinaus hält das Gericht die in der Entscheidung der Bundesnetzagentur vorgesehenen TAL-Alternativen für ausreichend. Die sind allerdings noch nicht vollständig definiert. Eine Variante soll der Layer-2-Bitstrom-Zugang sein, für den die EU-Kommission zuletzt grünes Licht gegeben hat. Das Gericht betonte dazu, dass die im Standardverfahren zu definierenden TAL-Ersatzprodukte dann auch gleichwertig sein müssten.

Die Kammer hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. (vbr)

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