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US-Berufungsgericht verhandelt nicht erneut über Netzneutralitätsklage

Heinrich Voigts on May 3, 2017 - 1:52 am in Internet

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Ein hohes US-Gericht hat die Forderung von Verbänden der Breitbandbranche zurückgewiesen, ihre Klage gegen die Auflagen der Regulierungsbehörde fürs offene Internet noch einmal mit der vollständigen Kammer zu prüfen.

In ihrem langjährigen Kampf gegen rechtliche Vorgaben für die Netzneutralität haben Netzbetreiber in den USA eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Das zuständige Berufungsgericht in Washington D.C. hat einen Berufungsantrag des US-Verbands der Telekommunikationsbranche gegen die Neutralitätsvorgaben der US-Regulierungsbehörde FCC endgültig abgelehnt. Eine dreiköpfige Kammer des Berufungsgerichts hatte die Berufung zuvor einmal zurückgewiesen. Nun hat das Gericht auch den Antrag abgelehnt, darüber noch einmal in der großen Kammer zu entscheiden.

Für die Beschwerdeführer bliebe damit nur noch der Gang vor den Supreme Court. Der Verband US Telecoms, der das Verfahren zusammen mit Netzbetreibern wie AT&T und Comcast auf den Weg gebracht hatte, will nun seine Optionen prüfen. Die Netzbetreibervereinigung betont dabei erneut, dass staatliche Auflagen hinderlich seien.

Falscher Zeitpunkt

Das Gericht begründet die Entscheidung in dem am Montag veröffentlichten Beschluss, dass es nicht der richtige Zeitpunkt für eine Wiederaufnahme des Falls sei, weil “das Schicksal der FCC-Anweisung ungewiss ist”. Der neue Chef der US-Regulierungsbehörde, Ajit Pai, hatte jüngst angekündigt, die Bestimmungen zur Netzneutralität neu fassen zu wollen. Die Initiative stößt auf deutlichen Widerstand.

Der Zusammenschluss Incompas, in dem sich Konkurrenten wie Level 3 oder Verizon mit Internetgrößen wie Amazon, Facebook, Google Fiber, Microsoft oder Netflix verbündet haben, sprach dagegen von einem “bedeutsamen Schlag gegen alle, die Schutzbestimmungen für das offene Internet aufgehoben wissen, Preise erhöhen und die Streaming-Revolution untergraben wollen”. Die bestehenden Netzneutralitätsregeln hätten sich als “rechtlich aufrechthaltbar und marktgerecht” erwiesen. (vbr)

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