Bundesrat fordert stärkeren Breitbandausbau und WLAN-Rechtssicherheit in der EU

December 17, 2016 - 1:20 pm in Internet

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Die Pläne der EU-Kommission für die Gigabit-Gesellschaft im Fest- und Mobilfunknetz mit 5G und Gratis-WLAN seien teils zwar ambitioniert, beflügelten die Digitalisierung aber noch nicht ausreichend, konstatieren die Länder

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Ausrichtung der strategischen Ziele der EU-Kommission zum Breitbandausbau für die Gigabit-Gesellschaft. Ihr Ansatz gehe aber nicht weit genug, heißt es in einer am Freitag beschlossenen Stellungnahme. Demnach sei eine “weitgehend flächendeckende Verfügbarkeit hochleistungsfähiger Internetzugangsdienste auf Gigabit-Basis unerlässlich, “um soziale Gerechtigkeit und Teilhabe zu ermöglichen, eine digitale Spaltung zwischen Stadt und Land zu verhindern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern”.

In diesem Licht stellt der Bundesrat in Frage, ob die Vorgabe der Kommission ausreiche, zunächst bis 2025 für alle europäischen Haushalte einen Zugang zu einem für Gigabit-Bandbreite aufrüstbaren Internetanschluss mit mindestens 100 MBit/s zu schaffen. Das Ziel müsse überprüft werden, wobei weitere geeignete Indikatoren wie Qualitätsparameter, weitere Nutzergruppen wie Unternehmen und die dynamische technische Entwicklung zu berücksichtigen seien.

5G aufs Land

Der Bundesrat erkennt in einem weiteren Papier an, dass sich die Kommission um den nächsten Mobilfunkstandard 5G bemüht. Dabei müssten aber auch weniger dicht besiedelte Regionen beachtet werden. Die Digitalisierung biete zusammen mit Robotik, Satellitentechnik und Big Data vor allem erhebliche Vorteile für die Entwicklung der Landwirtschaft und den Umweltschutz. Bis 2025 sollte daher auch außerhalb von Städten und Überlandverbindungen überall 5G verfügbar sein.

Nicht für notwendig hält es der Bundesrat, dass die Kommission ihr Mitspracherecht bei der Frequenzpolitik mit dem 5G-Aktionsplan ausweiten und diese zentral grenzüberschreitend koordinieren will. Die EU-Kommission sollte sich hier auf qualitative Mindestanforderungen für Vergabeverfahren und Durchsetzungsvorschriften beschränken. Zweifelhaft sei zudem, ob eine freiwillige Koordination der Ausbaupläne öffentlicher und privater Akteure für Basisstationen und Glasfaserinfrastrukturen zielführend und mit der Marktwirtschaft vereinbar sei.

Für öffentliches kostenloses WLAN

Im Prinzip befürwortet der Bundesrat auch den Plan der Kommission und des EU-Rates, künftig in Städten und Gemeinden kostenlos WLAN mit hoher Kapazität bereitzustellen. Offene drahtlose Netze seien eine wichtige Basis der digitalen Gesellschaft, die Betreiber bräuchten aber Rechtssicherheit. Eine Verschlüsselungs- und Registrierungspflicht, wie sie der Europäische Gerichtshof jüngst als geeigneten Schutz beschrieben hat, lehnen die Länder ab.

Der Bundesrat plädiert dafür, WLAN-Anbietern ein vollumfängliches Privileg wie Zugangsprovidern einzuräumen. Dieses solle etwa verhindern, dass die Betreiber Haftungsrisiken ausgesetzt und etwa die Kosten für Unterlassungsverfügungen tragen müssten. Ein solcher Schritt würde viele öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Anbieter und Privatleute ermutigen, drahtlose Netzzugänge gratis anzubieten. Die vorgesehenen Fördermittel scheinen dem Bundesrat aber auch bei diesem Vorhaben als zu eng bemessen. (anw)

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