IT-Größen stellen sich gegen GPL-Copyright-Trolle
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Facebook, Google, IBM und Red Hat wollen Verstöße gegen die Open-Source-Lizenz GPLv2 gütlich beilegen und räumen eine Schonfrist ein. Damit wollen sie Klagen von Rechteinhabern aus rein finanziellem Interesse erschweren.
Der kürzlich veröffentlichte Linux-Kernel 4.14 enthält eine Zusatzbedingung (Linux Kernel Enforcement Statement), die bei Verstößen gegen die GNU General Public License (GNU GPL) v2 eine 30-tägige Schonfrist fürs Beseitigen der Lizenzverletzung einräumt. Damit sollen Klagen der Rechteinhaber am jeweiligen Quellcode aus rein finanziellem Interesse – das übliche Vorgehen sogenannter Copyright-Trolle – möglichst unterbunden werden. Auslöser war ein Streit um das Vorgehen des ehemaligen Entwicklers Patrick McHardy, der etliche Lizenzverletzungsverfahren vor (meist deutschen) Gerichten angestrengt und damit millionenschwere Zahlungen veranlasst hat.
Nun haben mit Facebook, Google, IBM und Red Hat vier gewichtige Unternehmen diese Initiative zum Anlass genommen, selbst eine verpflichtende Ergänzung zu ihren unter GPLv2 und deren Varianten LGPLv2 und v2.1 stehenden Open-Source-Projekten zu veröffentlichen. Sie sieht ebenfalls eine 30 Tage dauernde Frist vor, innerhalb derer der Verstoß ausgeräumt werden muss und so lange nicht justiziabel sein soll.
Idee der GPLv3 auf vorhandenen Code übertragen
Grundsätzlich besteht in der Community Einigkeit darüber, dass die Bedingungen der GPL gelten und Verstöße dagegen bereinigt werden müssen. Jedoch soll einem Unternehmen, dem Letzteres vorgeworfen wird, zunächst Zeit gegeben werden, den Streit beizulegen. Schließlich soll der Einsatz von Open-Source-Software nicht eingeschränkt, sondern nur lizenzkonform geregelt werden. Gütliche Einigungen sind also, wo immer möglich, einem juristischen Verfahren vorzuziehen, was allerdings die zahlreichen Klagen der “Trolle” nicht verhindert hat.
Das zugrunde liegende Manko der GPLv2 ist lange bekannt, weshalb die 2007 veröffentlichte dritte Version der Lizenzvereinbarung eine Schonfrist vorsieht. Vorhandener Sourcecode lässt sich aber nicht ohne weiteres nachträglich unter die GPLv3 stellen, weshalb die vier Unternehmen sich nun zum “Common Cure Rights Commitment” (auf deutsch sinngemäß “Gemeinsame Selbstverpflichtung zur Nacherfüllung”) bekennen: Google und Red Hat haben dazu Statements herausgegeben, Red Hat zusätzlich in einem Blogbeitrag veröffentlicht. (tiw)
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