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WLAN-Embargo: Die Kuh ist vom Eis

Heinrich Voigts on June 9, 2017 - 4:52 pm in Internet

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Auf den letzten Drücker hat die Europäische Kommission in ihrem Journal die für 5-GHz-WLAN wichtige Norm EN 301 893 in aktualisierten Versionen gelistet. Damit können WLAN-Hersteller auch nach dem 12. Juni dualband-fähige Produkte in der EU verkaufen.

Die Europäische Kommission hat am gestrigen Donnerstag die Fassungen 1.8.1 und 2.1.1 im Official Journal of the European Union (OJEU) gelistet. Bis zum 12. Juni 2018 dürfen die WLAN-Hersteller die Version 1.8.1 anwenden. Das verschafft ihnen Luft, sich auf die erhöhten Anforderungen der Fassung 2.1.1 einzustellen, die ab dem 13.6.2018 verbindlich wird.

Alle Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, müssen Normen unter anderem bezüglich der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) einhalten. Das garantieren die Hersteller durch Anbringen des CE-Zeichens, was sie auch in Eigenregie ohne Prüfung durch externe Labore tun dürfen (Selbstzertifizierung).

Dafür müssen freilich die zu erfüllenden Normen öffentlich bekannt sein. Bei der EN 301 893, die für 5-GHz-WLAN gilt, drohte ab dem 13. Juni 2017 eine Regulierungslücke: Die Version 2.1.1 dieser Norm wurde erst im Mai fertiggestellt, übergangsweise gilt auch die ältere Fassung 1.8.1 weiter. Doch solange dieser Fakt nicht veröffentlicht ist, herrscht Rechtsunsicherheit. WLAN-Hersteller müssten das 5-GHz-Band in dualband-fähigen Geräten abschalten, um sie in Verkehr bringen zu dürfen. (ea)

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