IT-Sicherheit: Koalition will Deep Packet Inspection und Netzsperren
[ad_1]
Schwarz-Rot hat im Innenausschuss des Bundestags eine Gesetzesänderung befürwortet, wonach Provider im Kampf gegen Netzstörungen künftig auch “Steuerdaten” auswerten sowie den Datenverkehr “unterbinden” können.
In einer Nacht- und Nebelaktion haben die Regierungsfraktionen ohne öffentliche Debatte den Weg freigemacht für eine umfangreiche Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), mit dem Provider künftig bei auftretenden Netzstörungen eine abgespeckte Variante der umstrittenen “Internet-Nacktscanner” in Stellung bringen und damit eine “Deep Packet Inspection light” (DPI) durchführen dürften. Mit diesen Überwachungsinstrumenten können Datenpakete durchleuchtet, Dienste diskriminiert und das Nutzerverhalten ausgespäht werden.
Die Wende
Die geplante Klausel überrascht, da sich Schwarz-Rot während der Koalitionsverhandlungen ausdrücklich gegen DPI ausgesprochen hatte und das Verfahren eigentlich verboten werden sollten. Die Regierungsfraktionen betonen zwar nun gleich zweimal, dass “Kommunikationsinhalte” nicht erfasst werden dürften. Zur Analyse freigeben wollen sie aber die “Steuerdaten”, mit denen im OSI-Modell für Netzwerkprotokolle auf der vergleichbar hohen “Sitzungsschicht” die Prozesskommunikation zwischen zwei Systemen aufrechterhalten werden soll. Diese 5. Ebene ist von der abschließenden Anwendungsschicht fürs Surfen, E-Mailen oder Chatten nur noch durch eine Zwischenstufe getrennt.
CDU/CSU und SPD begründen den Schritt damit, dass Schadfunktionen meist nicht Teil der Verbindungsdaten, also etwa nicht schon anhand der IP-Header erkennbar seien. Es könne daher erforderlich sein, daneben auch weitere Protokolldaten zu untersuchen, die “zur Gewährleistung der Kommunikation zwischen Empfänger und Sender notwendig sind”.
Sofern die Datenübertragung auch einen Telekommunikationsvorgang darstelle, wie dies etwa beim Senden einer E-Mail der Fall sei, handele es sich bei den Steuerdaten zugleich um Verbindungsdaten, heißt es in dem Entwurf weiter. Derlei Informationen dürften nur in “minimalem Umfang” erhoben und müssten unverzüglich gelöscht werden, sobald der Zweck erreicht sei. Datenschutzbeauftragte, die Bundesnetzagentur und die Betroffenen seien über derlei Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Trotzdem würde der Schritt einen vergleichsweise tiefen Eingriff der Provider in die Datenkommunikation erlauben.
“Datenverkehr unterbinden”
Zugleich will die große Koalition den Anbietern von Telekommunikationsdiensten gestatten, “Datenverkehr bei Vorliegen einer Störung einzuschränken”, auf Warnseiten umzuleiten “oder zu unterbinden”. Die vorgesehene Regel soll “dem Schutz der Telekommunikations- und Datenverarbeitungssysteme” genauso dienen wie dem des Nutzers. Der Provider darf laut dem Vorschlag von dieser Möglichkeit zum Einsatz weitgehender Netzsperren nur Gebrauch machen, wenn er den Auslöser der Störung vorab informiert hat und er die Panne nicht selbst beheben kann.
Mit dieser Passage sollen die Dienstleister vor allem besser gegen Geräte vorgehen können, die Teil eines Botnetzes oder fehlerhaft sind. Es müsse verhindert werden, dass derlei infiltrierte Computer wiederum als “Werkzeug für Angriffe auf fremde Systeme missbraucht werden”. Ferner soll es den Diensteanbietern zur Abwehr von Cyberangriffen erlaubt werden, den Datenverkehr zu filtern und dabei “legitime von maliziöser Kommunikation” zu trennen. Der Informationsfluss zu “Störungsquellen” dürfte zudem unterbrochen werden, um modulare Angriffswerkzeuge schachmatt zu setzen, die Systeme zunächst mit einem “Dropper” etwa als E-Mail-Anhang infizieren und dann den eigentlichen Schadteil nachladen.
Grundlage für “Cyber-Feuerwehren”
Mit dem Antrag will die Koalition den Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich anreichern, mit dem die neue EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit ins nationale Recht überführt werden soll. Eigentlich geht es dabei darum, eine rechtliche Grundlage für die geplanten “Cyber-Feuerwehren” beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und in der Bundeswehr zu schaffen. Den federführenden Innenausschuss des Bundestags hat die Initiative bereits Ende März still und leise passiert, sie soll in der nächsten Sitzungswoche am 27. April kurz vor 23 Uhr vom Plenum ohne weitere Korrekturen verabschiedet werden.
Im Gremium der Innenpolitiker stimmten nur die Grünen gegen das Vorhaben. Sie bezeichneten das parlamentarische Verfahren auch wegen des erst am Vorabend vorgelegten “Änderungsantrages von weitreichender Bedeutung” als “mindestens fragwürdig”. Zudem würden die EU-Vorgaben “nicht ausreichend umgesetzt”. Die Linke enthielt sich im Innenausschuss bei dem Votum zu dem Gesamtpaket, stimmte aber für den Änderungsantrag, da die damit vorgezeichnete erweiterte “Datenerhebung” aus Sicht der Nutzer begrüßenswert sei. (vbr)
[ad_2]
Read more on: Source