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DeNIC bietet deutsche Alternative zur Speicherung von Registrardaten

Heinrich Voigts on March 18, 2017 - 8:02 pm in Internet

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Sie haben einen deutschen Registrar für ihre .berlin, .ruhr, .hamburg gewählt, und meinen, ihre Domaininhaberdaten bleiben so in Europa? Bislang ein Trugschluss wegen der ICANN-Auflagen. Das DeNIC bietet jetzt eine Alternative an.

Das DeNIC bietet ab sofort einen europäischen Data Escrow Dienst für Domainregistrare an. Die Registrare von generischen Top Level Domains wie .info oder auch .berlin, .hamburg oder .ruhr sind vertraglich derzeit dazu verpflichtet, Daten ihrer Domainkunden beim US-Provider Iron Mountain zu hinterlegen. Das bedeutet einen eigentlich unnötigen Transfer der Daten in die USA. Seit dem gestrigen Donnerstag ist das DeNIC ein von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) anerkannter Daten-Treuhänder.

Bisher zwei Alternativen für Europa

Da das Safe Harbour Agreement aufgehoben wurde und der danach eingerichtete Privacy Shield wackelt, sah sich das DeNIC dazu veranlasst, sich als Data Escrow Provider – als Datentreuhänder – für Domainregistrare der ICANN aufzustellen. Mit dem Rückenwind der im kommenden Jahr in Kraft tretenden europäischen Datenschutzgrundverordnung hat es jetzt auch mit der dafür notwendigen Akkreditierung bei der ICANN geklappt. Das DeNIC kündigte nun den Abschluss eines Vertrags an. Der Voerdener Registrar Global Village meldete sich bereits als “erster Kunde”.

Jahrelang hatte die ICANN für den Treuhandservices ausschließlich Iron Mountain zugelassen. Seit 2013 und 2014 gibt es zwei Alternativanbieter in Europa, die NCCGroup in Großbritannien und Escrow4All in den Niederlanden. Allerdings unterliegen die Registrare den Dreiecks-Verträgen zum Treuhandservice US-Recht, sagt Marcus Fauré von Global Village. Die britischen Anbieter hätten ihm zwar “eine Zusicherung angeboten, dass deren Netzwerk sauber ist”. Aber: “So eine Zusicherung ist wegen des US-Rechts leider wertlos.” Beim Vertrag mit dem DeNIC gilt für das Verhältnis zwischen DeNIC und Registrar EU-Recht. Das sei ein Novum, sagt eine Sprecherin der DeNIC.

Im Streitfall gilt kalifornisches Recht

Doch mindestens mit den Fingerspitzen reicht die US-Seite noch an die europäischen Registrardaten heran. Kommt es zum Streit zwischen Registrar und der ICANN oder zwischen dem DeNIC und der ICANN, greift doch wieder kalifornisches Recht. Abgesehen müssen auch die Daten der Registries, also der zentralen Datenbanken für .berlin, .ruhr, .hamburg treuhänderisch aufbewahrt werden. Auch das will die Denic künftig anbieten. Doch diese Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Schließlich müssen sich die EU-Registrare beziehungsweise deren Kunden das Bisschen mehr an Datenschutz etwas kosten lassen. Die Kosten für Iron Mountain übernimmt derzeit die ICANN, die Kosten für die Alternativen nicht. Wettbewerbsrechtlich wird sich das auf die Dauer kaum halten lassen. Akram Atallah, Direktor der Global Domains Division bei der ICANN, sagte am Donnerstag auf Nachfrage eines chinesischen Registrars, dass sie derzeit prüfe, wie eine finanzielle Regelung aussehen könnte, die die europäischen Daten-Treuhänder einbezieht. Anschließend werde das sicherlich auch Asien umgesetzt, wo es derzeit drei alternative Anbieter gibt. (anw)

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