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Datenschutzverstoß: 15.000 Euro Bußgeld wegen Geoscoring

Moritz Rosenfeld on March 27, 2017 - 2:27 am in Security

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Das Amtsgericht Hamburg hat einen Erlass des Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar bestätigt, wonach der Schufa-Konkurrent Bürgel eine Strafe wegen Geoscoring zahlen soll. Die Firma will das Urteil nicht akzeptieren.

Die Hamburger Auskunftei Bürgel Wirtschaftsinformationen sieht sich mit einer Zahlungsaufforderung in Höhe von 15.000 Euro konfrontiert, nachdem sie auf eine Bonitätsanfrage einer Online-Firma hin dieser allein einen Scorewert über die Wohnanschrift eines Kunden übermittelte. Weitere Auskünfte über die Person konnte der Schufa-Wettbewerber nicht geben. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar sah in dem Vorgehen einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben zum Scoring zur Prüfung der Kreditwürdigkeit. Er verhängte daher das entsprechende Bußgeld.

Das Bundesdatenschutzgesetz untersagt es seit einer Reform von 2009, “ausschließlich” Wohnortdaten für die entsprechende Wahrscheinlichkeitsberechnung zu nutzen. Auskunfteien dürfen demnach nicht die potenzielle Zahlungsfähigkeit eines Betroffenen allein aus seiner Wohngegend ableiten, ohne weitere personenbezogene Informationen und Parameter einzubeziehen. Genau ein solches reines Geoscoring sah Caspar in dem Bürgel-Fall gegeben. Die Auskunftei hielt dem Kontrolleur zufolge dagegen, dass sie dem Onlinehändler mitgeteilt habe, der Kunde sei ihr nicht bekannt. Also seien gar keine persönlichen Informationen übermittelt worden.

Empfindliche Strafen

Dieser Einwand überzeugte die Datenschutzaufsicht jedoch genauso wenig wie nun das Amtsgericht Hamburg. Dieses schloss sich mit einem Urteil vom 16. März (Az.: 233 OWi 12/17) dem Standpunkt der Kontrollbehörde an und bestätigte das Bußgeld in voller Höhe, wie es in einer Mitteilung der unabhängigen Institution heißt. Zum Verhängnis wurde der Auskunftei laut Caspar vor allem, dass sie den Scoringwert mit persönlichen Daten des Kunden verknüpfte.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, da Bürgel Beschwerde dagegen eingelegt hat. Caspar geht trotzdem bereits davon aus, dass er derartige Verfahren künftig gar nicht mehr führen muss. Hintergrund ist, dass die von Mai 2018 an geltende EU-Datenschutzverordnung die hiesigen Schranken beim Geoscoring nicht aufhebt, den Bußgeldrahmen aber um ein Vielfaches erhöht. (hag)

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