/ Internet / Bundestag: Provider müssen Kunden besser informieren

Bundestag: Provider müssen Kunden besser informieren

Heinrich Voigts on December 9, 2016 - 11:29 am in Internet

[ad_1]

Das Parlament hat die Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur im Einklang mit einem Vorschlag der Bundesregierung unverändert verabschiedet. Kunden sollen genauer etwa über Bandbreiten aufgeklärt werden.

Der Bundestag will sicherstellen, dass Telekommunikationsfirmen ihre Kunden ausführlicher über die Qualität ihrer Internetanschlüsse informieren. So müssen Provider ihren Kunden künftig vor Vertragsabschluss ein Produktinformationsblatt aushändigen, das die wesentlichen Vertragsbestandteile aufzeigt. Einen entsprechenden Entwurf für eine Transparenzverordnung der Bundesregierung, den ursprünglich die Bundesnetzagentur initiierte, hat das Parlament am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition unverändert beschlossen.

Minimal und maximal

In der neuen Handreichung müssen Anbieter die Vertragslaufzeiten mit Kündigungsfristen, den monatlichen Kosten sowie die minimale, normalerweise zur Verfügung stehende und die maximale Datenübertragungsrate angeben. Zu nennen sind ferner Bedingungen, unter denen die Bandbreite gegebenenfalls reduziert beziehungsweise gedrosselt werden könnte. Die Nutzer sollen auch darüber informiert werden, welche Dienste auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen angerechnet werden und welche nicht.

Ist der Anschluss freigeschaltet, erhält der Kunde einen neuen Rechtsanspruch auf Angaben zur aktuellen Datenübertragungsrate seiner Mobilfunk- oder Festnetzanschlüsse. Die Anbieter müssen die Verbraucher auch auf Möglichkeiten hinweisen, wie sie ihre Bandbreite etwa über das Messangebot der Bundesnetzagentur überprüfen können.

Stark umstritten

Bei einer parlamentarischen Anhörung im September war schier jeder Punkt der geplanten Verordnung umkämpft. Verbraucherschützer und Aktivisten forderten, das Vorhaben zu verschärfen und etwa bei “Leistungsstörungen” rund um einen Telefon- und Internetanschluss ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht einzuführen. Vertreter der Telekommunikationsbranche halten die Verordnung dagegen für überflüssig.

Schwarz-Rot konnte sich trotz der Einwände nicht dazu durchringen, das Papier zu überarbeiten. Eventuelle weitere Verbesserungen für Verbraucher sollen dem Vernehmen nach in den Entwurf zur erneuten Reform des Telekommunikationsgesetzes einfließen, mit dem das Kabinett vor allem die EU-Vorgaben zur Netzneutralität umsetzen will. Auch hier haben Experten bereits auf größeren Korrekturbedarf hingewiesen. (kbe)

[ad_2]

Read more on: Source

Comments are disabled