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Bundesregierung skizziert löchriges Open-Data-Gesetz

Moritz Rosenfeld on February 8, 2017 - 11:00 am in OSS

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem elektronische Behördendaten maschinenlesbar und entgeltfrei öffentlich zugänglich gemacht werden sollen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

Die Bundesregierung will Verwaltungsdaten als “Rohstoff der Zukunft” erschließen und hat dazu am Mittwoch einen Entwurf für ein “Open-Data-Gesetz” auf den Weg gebracht. Elektronisch gespeicherte unbearbeitete Daten von Bundesbehörden sollen maschinenlesbar, entgeltfrei sowie transparent der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Einschließen will das Bundeskabinett auch Metadaten wie Angaben über Herkunft, Struktur und Inhalt der Informationen. Sie sollen über das bestehende Portal GovData bereitgestellt werden.

Datenzugang nicht erstreitbar

“Ein Anspruch auf die Bereitstellung dieser Daten wird hierdurch nicht begründet”, heißt es im neuen Paragraf 12a der geplanten Reform des E-Government-Gesetzes. Anders als beim Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll der Bürger also einen Zugang zu begehrten Daten nicht notfalls gerichtlich erstreiten können.

Die Open-Data-Vorgabe “by Design” gilt zudem nur für Daten, die in einem Amt “elektronisch gespeichert und in Sammlungen strukturiert vorliegen, insbesondere in Tabellen oder Listen”. Enthalten sein dürfen ausschließlich Tatsachen, “die außerhalb der Behörde liegende Verhältnisse betreffen”. Daten für Forschungszwecke sind ebenfalls außen vor, angeblich um weitergehende Open-Access-Initiativen nicht zu beeinträchtigen.

Eingeschränktes Zugangsrecht

“Hinderungsgründe”, Daten herauszugeben, sollen ebenso vorliegen wie bei den weit gestrickten Ausnahmebeständen im Informationsfreiheitsgesetz. Diese beziehen sich etwa auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechten oder der Privatsphäre. Ein Zugangsrecht soll auch nicht bestehen etwa “aus Gründen der IT-Sicherheit, der statistischen Geheimhaltung”, der nationalen und öffentlichen Sicherheit oder “der Betroffenheit schutzbedürftiger Belange” der Geheimdienste und polizeilicher Stellen des Bundes.

Den Aufwand für Sach- und Personalmittel beziffert die Regierung auf rund 16,7 Millionen Euro, dazu sollen jährliche Kosten von 787.000 Euro kommen. Insgesamt dürften dem Papier nach aber “positive volkswirtschaftliche Effekte” zu erwarten sein, die man derzeit nur noch nicht quantifizieren könne. Das Kabinett erhofft sich mit dem Schritt zudem einen “Image- und Akzeptanzgewinn für die Verwaltung durch die verbesserte Nachvollziehbarkeit ihres Handelns”. (anw)

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